Einwilligungserklärung für Patientinnen und Patienten

Damit wir für Ihre Zahnarztpraxis abrechnen können, übermittelt sie uns die für die Ausstellung der Honorarnoten erforderlichen Daten zu Ihrer Person. Das Datenschutzgesetz (DSG) und weitere gesetzliche Bestimmungen schreiben vor, dass Sie dazu ausdrücklich Ihre Einwilligung geben müssen. Ihre Zahnarztpraxis informiert Sie gerne darüber und wird Ihnen eine entsprechende Erklärung zur Unterschrift vorlegen.