Teilzahlung verschafft Ihnen finanziellen Spielraum

Wenn bei Ihren Zähnen Reparaturen erforderlich sind, sollte die finanzielle Seite kein Hindernis für den Besuch beim Zahnarzt sein, denn Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt eine Teilzahlungsvereinbarung abzuschliessen. Zu fairen Konditionen und unter Wahrung absoluter Diskretion. Die Abwicklung der entsprechenden Vereinbarung erfolgt über die Zahnärztekasse AG.

Die Zahnärztekasse AG ist ein Finanz-Dienstleistungsunternehmen, das für Zahnarztpraxen die Rechnungsstellung übernimmt. Die Patientinnen und Patienten erhalten also die Honorarnote von der Zahnärztekasse AG. So ist die Zahnarztpraxis von administrativen Aufgaben entlastet und kann sich ganz auf die Betreuung der Patienten konzentrieren.

Wichtig zu wissen

  • Der Teilzahlungszuschlag für Zinsen und Bearbeitungsspesen beträgt 10% (exkl. MWST). Der Teilzahlungszuschlag errechnet sich auf Basis des Gesamtbetrags der ursprünglichen Honorarnote ab Ausstellungsdatum. Die 10% beziehen sich auf ein ganzes Jahr und werden pro rata in Rechnung gestellt.
  • Die Zusammenfassung von Beträgen aus verschiedenen Honorarnoten in einer Teilzahlungsvereinbarung ist nicht möglich. Beantragen Sie für jede Honorarnote eine separate Teilzahlungsvereinbarung.